Allgemeine Geschäftsbedingungen für Psychologische Berater*innen

§ 1 Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Die von beiden Vertragsparteien akzeptierten Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbedingungen zwischen Psychologischem Berater/Psychologischer Beraterin und Klientin/ Klient als Beratungsvertrag im Sinne der §§ 611 ff BGB - soweit zwischen den Vertragsparteien nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.

Der Vertrag kommt zustande, wenn der Klient/die Klientin das generelle Angebot des Beraters/der Beraterin, die psychologische Beratung bei der Aufarbeitung und Überwindung sozialer Konflikte oder sonstiger Zwecke außerhalb der Heilkunde für jedermann auszuüben, annimmt und sich an den Berater/die Beraterin zum Zwecke der psychologischen Beratung, auch inklusive Gesprächen, Übungen zur Selbsterfahrung und kognitiven Umstrukturierung sowie Entspannungsübungen nach Maßgabe der psychologischen Beratung und der angegeben Verfahren wendet.

Die Psychologischen BeraterInnen sind berechtigt, einen Beratungsvertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, wenn der Berater/die Beraterin aufgrund seiner/ihrer Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht beraten kann oder darf oder wenn es Gründe gibt, die ihn/sie in Gewissenskonflikte bringen könnten. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch des Beraters/der Beraterin für die bis zur Ablehnung der Beratung entstandenen Leistungen, inklusive Entspannungsverfahren erhalten.

§ 2 Inhalt des Beratungsvertrages

Die Psychologischen BeraterInnen erbringen ihre Dienste gegenüber dem Klienten/der Klientin in der Form, dass sie ihre Kenntnisse und Fähigkeiten zwecks Beratung, Entspannung und Prävention anwenden.
Die Psychologischen BeraterInnen sind berechtigt, die Methoden anzuwenden, die dem mutmaßlichen Willen des Klienten/der Klientin entsprechen, sofern der Klient/die Klientin hierüber keine Entscheidung trifft. Ein subjektiv erwarteter Erfolg des Klienten/der Klientin kann nicht garantiert werden.

Bei allen angebotenen Leistungen (psychologische Beratung, Coaching, Begleitung) werden von mir keine Heilversprechen abgegeben. Meine Leistungen ersetzen keine ärztliche Beratung oder Behandlung. Bitte unterbrechen Sie bereits angeordnete Behandlungen nicht, führen Sie diese fort oder nehmen Sie sie auf, wenn es sinnvoll ist. Die Verantwortung für diesbezügliche Entscheidungen obliegt Ihnen. Meine Leistungen stellen ein unterstützendes bzw. ergänzendes Angebot dar. Viele der von mir angebotenen Verfahren sind wissenschaftlich fundiert, manchen der angewandten Verfahren fehlt jedoch die wissenschaftliche Akzeptanz, oder sie ist bislang nur zum Teil erfolgt. Ihre Wirksamkeit kann nicht von jedem uneingeschränkt nachvollzogen werden. Es erfolgt zu jeder Zeit umfassende Aufklärung im Coaching- bzw. Beratungsprozess. Mit der Inanspruchnahme meiner Leistungen erkennen Sie dies an.

Psychologische BeraterInnen dürfen keine Krankschreibungen vornehmen und keinerlei Medikamente verordnen. Bitte wenden Sie sich hierfür an ihren Hausarzt und/ oder Psychiater u.ä.

§ 3 Mitwirkung der Klient*innen

Zu einer aktiven Mitwirkung sind KlientInnen nicht gesetzlich verpflichtet. Eine Beratung ist in den meisten Fällen aber nur bei aktiver Mitwirkung des Klienten/der Klientin sinnvoll. Dies gilt insbesondere für die Erteilung erforderlicher Auskünfte als Grundvoraussetzung für eine Beratung wie auch für eine aktive Mitarbeit bei Entspannungsübungen und anderen Methoden. Auch kann die Ablehnung einer angeratenen oder notwendigen ärztlichen Untersuchung für den Fortgang einer weiteren Beratung im Sinne des Klienten/der Klientin bestimmend sein. Die Psychologischen BeraterInnen sind berechtigt, die Beratung zu beenden, wenn das Vertrauen nicht mehr gegeben ist, insbesondere wenn KlientInnen die Beratungsinhalte verneinen.

§ 4 Honorierung der Psychologischen Beratung

Die Psychologischen BeraterInnen haben für ihre Dienste einen Honoraranspruch. Wenn die Honorare nicht individuell zwischen dem Berater/der Beraterin und dem Klienten/der Klientin vereinbart worden sind, gelten die Sätze, die in der Preisliste der Psychologischen BeraterInnen aufgeführt sind. Alle anderen Gebührenordnungen oder Gebührenverzeichnisse gelten nicht.

Die Honorare sind nach jeder Beratungssitzung von dem Klienten/der Klientin kontaktlos per Karte oder in bar gegen Quittung per E-Mail zu bezahlen. Der Klient/die Klientin ist darüber informiert, dass der Psychologische Berater/die Psychologische Beraterin keine Zulassung zu Krankenkassen, Beihilfestellen oder sonstigen Kostenträgern hat. Die Honorare sind von dem Klienten/der Klientin selbst zu bezahlen.

Meine Praxis ist eine Bestellpraxis bzw. Terminpraxis. Dies bedeutet, dass jeder Termin ausschließlich für Sie reserviert ist und daher kurzfristig nicht mehr vergeben werden kann. Bei nicht in Anspruch genommenen vereinbarten Terminen - insbesondere bei Nichterscheinen zum kostenlosen Erstgespräch - verpflichtet sich der Klient/die Klientin unwiderruflich zur Zahlung des Ausfallhonorares in Höhe von 100 % des aktuellen Honorares. Das Ausfallhonorar ist sofort ohne Frist zahlbar. Die vorstehende Zahlungsverpflichtung tritt nicht ein, wenn der Klient/die Klientin spätestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin absagt oder ohne Verschulden, z.B. im Falle einer plötzlichen Erkrankung oder eines Unfalls, am Erscheinen verhindert wird. In diesen Fällen wird – einmalig - ein Ersatztermin vereinbart.

Termine, die von Seiten der Psychologischen BeraterInnen abgesagt werden müssen, werden den KlientInnen nicht in Rechnung gestellt. KlientInnen haben in einem solchen Fall keinerlei Ansprüche gegen die Psychologischen BeraterInnen. Diese schulden auch keine Angabe von Gründen.

§ 5 Vertraulichkeit der Beratung

Psychologische BeraterInnen behandeln die Klientendaten vertraulich und erteilen bezüglich der Inhalte der Gespräche und Beratungen, der Prävention und Entspannungsverfahren sowie deren Begleitumstände und der persönlichen Verhältnisse der KlientInnen Auskünfte nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung der Klient*innen.

Absatz 1. ist nicht anzuwenden, wenn Psychologische BeraterInnen aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Daten verpflichtet sind – beispielsweise durch Meldepflicht auf behördliche oder gerichtliche Anordnung auskunftspflichtig sind. Dies gilt auch bei Auskünften an Personensorgeberechtigte, nicht aber für Auskünfte an Ehegatten, Verwandte oder Familienangehörige. Absatz 1. ist ferner nicht anzuwenden, wenn in Zusammenhang mit der Beratung, Prävention und Entspannungsverfahren persönliche Angriffe gegen die BeraterInnen oder ihre Berufsausübung stattfinden und sie sich mit der Verwendung zutreffender Daten oder Tatsachen entlasten kann.

Psychologische BeraterInnen führen Aufzeichnungen über ihre Leistungen (Handakte). Dem Klienten/der Klientin steht eine Einsicht in diese Handakte zu; sie können eine Herausgabe dieser Handakte verlangen. Absatz 2. bleibt davon unberührt.

Sofern der Klient/die Klientin eine Akte über die Beratung verlangt, erstellt der Berater/die Beraterin diese kosten- und honorarpflichtig nach tatsächlichem Zeitaufwand aus der Handakte.

§ 6 Meinungsverschiedenheiten

Meinungsverschiedenheiten aus dem Beratungsvertrag und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollten gütlich beigelegt werden. Hierzu empfiehlt es sich, Gegenvorstellungen, abweichende Meinungen oder Beschwerden schriftlich der jeweils anderen Vertragspartei vorzulegen.

§ 7 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen des Beratungsvertrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des Beratungsvertrages insgesamt nicht tangiert. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck oder dem Parteiwillen am nächsten kommt.